Hallo liebe Tagesmütter,
ich hoffe ihr könnte mir helfen. Ich bin Mutter eines 18 Monate alten Kindes. Lebe in einer Beziehung zusammen mit dem Vater. Ich bin als Angestellte berufstätig, ebenso der Vater. Deshalb ist unsere Tochter während der Woche tagsüber bei einer Tagesmutter. Wir nehmen Tagespflege nach §90 SGB VIII in Anspruch, bezahlen also einen Beitrag zur Tagespflege.
Unsere Tagesmutter ist durch eine Hüft-OP über einen Monat "ausgefallen". Während dieser Zeit wurde unsere Tochter teilweise durch die Großeltern, teilweise durch uns "betreut". Leider mussten wir dafür getrennt Urlaub nehmen.
Vom Amt wurden wir nur gefragt "kümmern sich denn dann Bekannte um das Kind?". Eine Alternative Tagesmutter wurde uns gar nicht angeboten.
Nun das eigentliche Problem. Wir sollen nun den Beitrag auch für die Zeit bezahlen in der wir uns selbst um unser Kind kümmern mussten. Ist das so richtig???
Bitte versteht mich nicht falsch, es geht nicht darum, dass die Tagesmutter durch eine Grippe oder einen Beinbruch plötzlich ausgefallen ist sondern der Termin der OP fünf Wochen im Vorhinein bekannt war..
Natürlich würden wir den Beitrag bezahlen wenn wir durch Urlaub, oder Krankheit unserer Tochter die Leistungen der Tagesmutter nicht in Anspruch nehmen würden. Auch wenn die Tagesmutter plötzlich ein paar Tage krank währe würden wir bezahlen.
Die Sachbearbeiterin sagte nur "wir seien zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle verpflichtet" und "wir sollen mal in unseren Vertrag sehen". Ausserdem hätten wir eine "Ersatztagesmutter" ja abgelehnt.
Es gibt allerdings nur einen Antrag auf Betreuung und keinen Vertrag. Außerdem ist die Tagesmutter ja nicht bei uns angestellt.
Aber es kann doch nicht im ernst so sein, dass wir in diesem Falle etwas bezahlen sollen, oder wie seht ihr das??
Lieben Gruß an alle Tagesmütter

