Bezahlung trotz Krankheit der Tagesmutter???

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Bezahlung trotz Krankheit der Tagesmutter???

Beitragvon Julia-K am Di 10. Jan 2012, 15:43

Hallo liebe Tagesmütter,

ich hoffe ihr könnte mir helfen. Ich bin Mutter eines 18 Monate alten Kindes. Lebe in einer Beziehung zusammen mit dem Vater. Ich bin als Angestellte berufstätig, ebenso der Vater. Deshalb ist unsere Tochter während der Woche tagsüber bei einer Tagesmutter. Wir nehmen Tagespflege nach §90 SGB VIII in Anspruch, bezahlen also einen Beitrag zur Tagespflege.

Unsere Tagesmutter ist durch eine Hüft-OP über einen Monat "ausgefallen". Während dieser Zeit wurde unsere Tochter teilweise durch die Großeltern, teilweise durch uns "betreut". Leider mussten wir dafür getrennt Urlaub nehmen.
Vom Amt wurden wir nur gefragt "kümmern sich denn dann Bekannte um das Kind?". Eine Alternative Tagesmutter wurde uns gar nicht angeboten.


Nun das eigentliche Problem. Wir sollen nun den Beitrag auch für die Zeit bezahlen in der wir uns selbst um unser Kind kümmern mussten. Ist das so richtig???

Bitte versteht mich nicht falsch, es geht nicht darum, dass die Tagesmutter durch eine Grippe oder einen Beinbruch plötzlich ausgefallen ist sondern der Termin der OP fünf Wochen im Vorhinein bekannt war..

Natürlich würden wir den Beitrag bezahlen wenn wir durch Urlaub, oder Krankheit unserer Tochter die Leistungen der Tagesmutter nicht in Anspruch nehmen würden. Auch wenn die Tagesmutter plötzlich ein paar Tage krank währe würden wir bezahlen.

Die Sachbearbeiterin sagte nur "wir seien zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle verpflichtet" und "wir sollen mal in unseren Vertrag sehen". Ausserdem hätten wir eine "Ersatztagesmutter" ja abgelehnt.
Es gibt allerdings nur einen Antrag auf Betreuung und keinen Vertrag. Außerdem ist die Tagesmutter ja nicht bei uns angestellt.
Aber es kann doch nicht im ernst so sein, dass wir in diesem Falle etwas bezahlen sollen, oder wie seht ihr das??

Lieben Gruß an alle Tagesmütter
Julia-K
 
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Re: Bezahlung trotz Krankheit der Tagesmutter???

Beitragvon Annette am Di 10. Jan 2012, 16:29

Diese Regelung müsste in eurem Vertrag schriftlich festgehalten sein.
Und sollte es so sein dass die TM geplant für mehrere Wochen ausfällt ist das JA bzw. der Tamu- Verein für eine Ersatzbetreuung verantwortlich.
Ich würde hier einen RA konsultieren und mich anhand der Vertragsunterlagen beraten lassen.
In Berlin gilt die Regelung, ist eine TM mehr wie (ich glaube) 10 Tage im Jahr "Krank" bekommt sie kein Geld.
Liebe Grüße

Annette
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Re: Bezahlung trotz Krankheit der Tagesmutter???

Beitragvon angelique57 am So 15. Jan 2012, 18:11

bei uns hier ist es so das wenn ich eine woche oder mehr krankgeschrieben bin denn ersten tag die eltern bezahlen , dann die krankenkasse und meine versicherung fuer tagesmuetter , so bekomme ich meinen ganzen lohn und verliere nichts , und die eltern zahlen erst wieder wenn ich arbeite ,lg angelique
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Re: Bezahlung trotz Krankheit der Tagesmutter???

Beitragvon Annette am Mo 16. Jan 2012, 09:39

Hallo Angelique,

darf ich fragen was für eine Tamu- Versicherung Du hast die im Krankheitsfall
für Deinen "Verdienstausfall" aufkommt und was Du hierfür bezahlst?
Gerne auch per PN
Liebe Grüße

Annette
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Re: Bezahlung trotz Krankheit der Tagesmutter???

Beitragvon nati am So 22. Jan 2012, 13:13

Hallo liebe Tagesmutti!
Ich möchte euch mal schreiben wie ich es abgesichert habe im Krankheitsfall, von meiner Seite aus.
Betreuung nur mit einen Vertrag.
Dauert die Krankheit länger als zwei Wochen an, wird nach diesen 2 Wochen das Betreuungsgeld anteilig um nicht geleisteten Betreuungszeiten jeweils am Ende des Monats gekürzt.
Ich sage dazu, das die Eltern immer einen Plan B haben sollten für diesen Notfall, und ich wenn es geht , mich bemühe ihre Kinder bei einer anderen Tagesmutter unterzubringen. ( Guter Kontakt zu TM ist daher immer gut ) Damit habe ich gute Erfahrungen gemacht, die Eltern fühlen sich gut aufgehoben .
Im Sommer habe ich eine Knie op vor mir, und nehme meinen Urlaub dafür. Habe es fairer weise den Eltern mitgeteilt, da ich erst mal mehr mit den Kit's im Garten spielen werde,wenn alles überstanden ist.
Es geht alles, es kommt nur drauf an , den Eltern das Gefühl geben :Ich mache und tue, mach mir über alles Gedanken.
Meine Steuern und andere Unkosten laufen weiter, im Kindergarten muß man auch weiter bezahlen, wir sind Selbsständig.
Schöne grüße Nati aus Mölln
nati
 
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Re: Bezahlung trotz Krankheit der Tagesmutter???

Beitragvon Berlinmum am Sa 28. Jan 2012, 21:58

Hallo Nati,
ich danke Dir für Deinen Beitrag.
Das hört sich auch alles sehr nett an. Ich weiß ja nicht, ob Du schon länger Tagesmutter bist, aber die Realität sieht oft anders aus.
Ich denke, da könnten einige Kolleginnen und Kollegen dazu etwas berichten.

Es ist sicherlich vieles machbar. Sollte aber eben eine Zusammenarbeit auf beiden Seiten geben. Vor allem Verständnis.
Viele Eltern erwarten von uns immer volles Verständnis und umgekehrt lässt das Verständnis oft zu wünschen übrig.

Ich muß nicht alles mitmachen und mir über alles Gedanken machen. Dann bleibt man irgendwann als Betreuungsperson auf der Strecke.
Viele Grüße
Berlinmum
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Re: Bezahlung trotz Krankheit der Tagesmutter???

Beitragvon katti am Fr 3. Feb 2012, 11:28

Ja, liest sich sehr gut Nati , aber Berlinmum hat recht.
Ich bin nun seit 20 Jahren Tagesmutter und haben so einiges mitbekommen(vieles nur bei Kolleginnen). Man reist sich ein Bein aus, um es den Eltern recht zu machen und dann ist es doch nicht richtig.
Ich sage ganz klar und so steht es auch im Vertrag, dass die Eltern sich selbst kümmern müssen.
Bei mir wird nach 14 Tagen gekürzt und nach 4 Wochen läuft es ganz aus.
Diesen fall hatte ich Gott sei dank noch nicht. Ich habe in 20 Jahren ganze 2 Tage zu verzeichnen :D

LG
katti
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Re: Bezahlung trotz Krankheit der Tagesmutter???

Beitragvon Sina M am Mi 8. Feb 2012, 09:59

Hallo,

bei uns ist es so, dass im Falle von Krankheit oder Urlaub das Jugendamt natürlich nur eine Tagespflegeperson bezahlt. Das heißt, wenn die Eltern eine Vertretung benötigen, bekommt natürlich diese das Geld. Benötigen die Eltern keine Vertretung bekomme zumindest bei Urlaub, ich weiterhin Geld (unser JA sagt, es wird ja auch mal ein paar Std mehr gearbeitet und das gleicht sich dann mit der Urlaubszeit wieder aus) Streng genommen, müsste ich aber auch Urlaubszeiten ans JA melden und bekäme dann kein Geld. Bei längere Krankheit bekomme ich nichts. Laut Vertrag nur 10 Tage "Lohnfortzahlung" aber das hatte ich bisher glücklicherweise noch nicht.

@ Angelique: Mich würde auch interessieren, wo du versichert bist. Ich wusste gar nicht, dass es so eine Vers. gibt

Liebe Grüße, Sina
Sina M
 
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