Nein, das funktioniert hier nicht.
Mein Mann sieht die Tageskinder ja selten. Er ist ja tagsüber kaum da. Er hat seine Arbeit und ich habe meine Arbeit.
Außerdem ist die Pflegeerlaubnis auf mich ausgestellt. Nur ich darf die Tageskinder betreuen, keine andere Person.
Es sei denn, die Person wäre auch vom Jugendamt überprüft und in der Pflegeerlaubnis angegeben.
Man muß es ja auch mal so sehen, man geht ja mit seinem Partner auch nicht zu seiner Arbeitsstelle. Es sei denn, man betreut gemeinsam.
Es gibt ja auch Ehepaare, die gemeinsam eine Tagespflegestelle leiten.
Nun, zum Müll gehe ich niemals, wenn ich arbeite. Unser Müllplatz ist ca. 100 m vom Haus entfernt.
Auf die Toilette gehe ich alleine, unsere Toilette wäre auch viel zu winzig. Da würden noch nicht einmal 2 Tageskinder mit hinein passen.
Die Türe bleibt dann offen. Wenn ein Kind gewickelt werden muß, dann "dackeln" die anderen Kinder meist von selbst hinterher.
Unsere Wohnung ist auch nicht so riesig. Man kann alle Zimmer gut vom Flur aus einsehen. Wenn ich in der Küche bin zum Kochen, dann kann ich direkt in den Spielbereich der Tageskinder sehen und sie sehen mich.
Wenn ich krank bin, dann kann ich auch keine Tageskinder betreuen. Es gibt hier die Möglichkeit das eine Kollegin dann ein Kind in Vertretung betreuen kann.
In der Regel müssen die Eltern aber selbst für eine Ersatzbetreuung sorgen.
Mahlzeiten mit anderen Familienmitgliedern gibt es bei uns nicht. Ich betreue längstens bis 16.00 Uhr. Zur Mittagszeit befinden sich die anderen Familienmitglieder noch auf der Arbeit oder in der Schule.