erstmal ein Hallo an alle die sich tagein tagsaus in der Tagespflege engagieren - wahrlich kein leichter Job!
Ich bin neu hier und sehr froh dieses Forum gefunden zu haben denn ich habe ein Problem wo ich nicht weiß wo ich da HIlfe bekommen kann. Ich schildere mal die Problematik:
ich habe eine befristeten Betreuungsvertrag abgeschlossen, Betreuung im Haushalt der Eltern, ein Kind, die Zahlung läuft über das JA, und da die JA-Sätze so niedrig sind habe ich vertraglich eine "Gehaltszulage" vereinbart in der Form das die Eltern mir die Monatskarte für die Öffis finanzieren, Kosten 60€/Monat. Nach Antragstellung der Eltern beim JA stellte sich heraus dass das JA 2/3 der Fahrtkostern übernimmt, also haben die Eltern keine Fahrtkostenerstattung mehr an mich gezahlt. Ist das zulässig oder müssen die Eltern weiterhin zahlen wenn das vertraglich vereinbart wurde?
Weiterhin steht in meinem Vertrag "während der Eingewöhnungsphase bezahlen die Eltern einen Beitrag von 3€/Stunde an die Tagesmutter", diese Zahlung ist auch erfolgt. Es hat sich dann herausgestellt dasss das JA auch für die Eingewöhnungswoche den regulären Pflegesatz bezahlt, so dass die Eltern Ihre geleistete Zahlung zurückverlangen. Im Vertrag steht nichts darüber das die Zahlungen von Fahrtkosten und Eingewöhnungsgeld abhängig von den JA-Leistungen erbracht werden. Ich fühle mich total ausgenutzt und über den Tisch gezogen.
Inzwischen ist das Pflegeverhältnis beendet, worüber ich kein bisschen traurig bin, bleibt nur noch der Streit ums Geld. Wie würdet ihr handeln? Nachgeben? Oder klagen? Ich bin ratlos und dankbar über jede konstruktive Meinung.
