Tagespflege - was sich für das Jahr 2009 steuerlich ändert

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Tagespflege - was sich für das Jahr 2009 steuerlich ändert
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Re: Tagespflege - was sich für das Jahr 2009 steuerlich ändert

Beitragvon reni am Mo 16. Feb 2009, 12:52

Hallo

Nun gegen eine Versteuerung der Einnahmen ist ja prinzipiell nichts einzuwenden,
nur müssten dann die Einnahmen erhöht werden um dann den Gewinn nach Steuern annähernd gleich zu belassen.

Ich hoffe es ist nicht unerwünscht hier http://www.laufstall.de/pdf/WasBleibt.pdf

zum nachlesen

mfg
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Re: Tagespflege - was sich für das Jahr 2009 steuerlich ändert

Beitragvon WiN am Di 17. Feb 2009, 17:25

Joa.. die übliche Rechnung...
Wobei die Steuern erst im kommenden Jahr drauf kommen und man sich eigentlich regelmäßig was zurücklegen sollte.. (oder wenn es viel ist quartalsmäßige Vorauszahlungen)

Aber neu ist das alles nicht; es trifft halt nun erstmal die Tagesbetreuer
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Re: Tagespflege - was sich für das Jahr 2009 steuerlich ändert

Beitragvon Thorsten am Do 16. Apr 2009, 00:09

Hallo, ich bin hier im Forum gelandet, weil ich mich derzeit auch gerade mit den neuen Vorschriften/Gesetzen auseinandersetzen muss. Die eigentliche Tagesmutter ist meine Frau, aber ich mache neben meiner eigentlichen Arbeit halt auch den Papierkrieg, da ich kaufmännisch tätig bin und Papierkrieg quasi mein Tagesgeschäft ist ;) .

Auch wir sind am überlegen, ob sich die Tagespflege finanziell überhaupt noch lohnt. Wir haben uns Anfang 2008, als meine Frau mit der Tätigkeit begann, vorgenommen, nie mehr als 2 Kinder zu übernehmen, damit unsere beiden eigenen Kinder nicht zu kurz kommen.

Nach den neuen Regelungen scheint gerade das nun ein Problem zu werden. Nachdem ich nun schon Anträge, Tabellen und Formulare für Rentenversicherung, Krankenkasse und Finanzamt erstellt habe und ein bisschen in die Materie eingedrungen bin, kam ich für uns zu folgender Berechnung:

Ausgangslage: Derzeit bereut meine Frau ein Kind an knapp 50 Stunden im Monat und ein weiteres Kind an knapp 100 Stunden im Monat.

Bei der Betriebskostenpauschale habe ich 1,87 EUR je Stunde angesetzt, also von den neuen 300,00 EUR für 160 Stunden und mehr im Monat heruntergerechnet.

Das "100-Stunden-Kind" wird vom Jugendamt gezahlt (5,00 EUR/Std. seit diesem Jahr)
Das "50-Stunden-Kind" bezahlen die Eltern privat (3,80 EUR/Std.)

Berechnung:

100 Stunden x 5,00 EUR = 500,00 EUR
100 Stunden x 1,87 EUR Betriebskostenpauschale = 187,00 EUR

Gewinn Kind 1: 313,00 EUR

50 Stunden x 3,80 EUR = 190,00 EUR
50 Stunden x 1,87 EUR Betriebskostenpauschale = 93,50 EUR

Gewinn Kind 2: 96,50 EUR

Für beide Kinder ergibt sich also ein Gesamtgewinn von 409,50 EUR.

Nun passiert folgendes:

Die Krankenkasse möchte gerne 140,00 EUR davon abbekommen (weil über 360,00 EUR Gewinn), die Rentenversicherung weitere 19,9 % (also 81,49 EUR), weil über 400,00 EUR Gewinn. Bleiben unter dem Strich von ursprünglich 409,50 EUR noch 188,01 EUR über. Jetzt muss man aus den 188,01 EUR mal einen Stundenlohn herausrechnen...
Zu allem Überfluss war es das aber noch nicht. Das Finanzamt klopft an und will noch die Steuer. Bei der Steuererklärung für das Jahr 2008, in der das erste Mal die Tagesmutter mit einem grandiosen Jahresgewinn von 1303,00 EUR, also 108,58 EUR im Monat, auftauchte, fand das Finanzamt seine ware Freude und zog ca. 15 % Steuern ab. Der Bescheid fehlt noch, die Info habe ich bisher nur mündlich vom Sachbearbeiter. Somit ziehe ich noch (geschätzte) 61,43 EUR Steuern von den 409,50 EUR.

Bleibt also nach Rentenkasse, Krankenkasse und Steuer von ehemals 409,50 EUR noch sagenhafte 126,58 EUR über. Das sind 31 %, die anderen 69 % hat sich Vater Staat gegriffen.

Ich frage mich, ob Frau von der Leyen sich das mal selbst durchgerechnet hat oder ob es beabsichtigt ist, wirklich geringfügig tätige, aber nicht minder qualifizierte Tagesmütter "aus dem Markt" zu drängen. Interessant wird es nämlich offenbar erst mit einer steigenden Anzahl von Kindern, da die Kosten dann anteilsmäßig nicht mehr so ins Gewicht fallen. Aber dann muss man halt nicht mehr "geringfügig" denken, sondern eine absolute Vollzeitarbeit daraus machen.

Schade ist es auf jeden Fall, weil die Tätigkeit viel Spaß macht, was ich selbst erleben darf, wenn ich wegen Urlaubstagen mal zu Hause bin. Nur muss man halt auch überlegen, ob man für weniger als einen Euro in der Stunde arbeiten möchte.
Thorsten
 
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Re: Tagespflege - was sich für das Jahr 2009 steuerlich ändert

Beitragvon Marion am Mo 4. Mai 2009, 11:46

Hallo Thorsten,

hier ein paar Korrekturen zu deinen Berechnungen:

Gesamteinnamen für beide Kinder: 687 Euro
Betriebskostenpauschale für beide: 283,50 Euro
(BKP habe ich jetzt nicht nachgerechnet, sieht aber passig aus)
ergibt das zu versteurndse Einkommen oder auch Gewinn: 403,50 Euro

die Krankenkasse verlangt 140 Euro und die Rentenversicherung 78,68 Euro. Davon erstattet das Jugendamt, sofern die Kinderbetreuung durch Pflegegeld vom Jugendamt gefördert wird, die Hälfte.

Wenn deine Frau mit 15% Steuern auskommt, hat sie noch Glück. Ich rechne in meinen Kursen immer mit 30%. (vom zu versteuernden Einkommen: hier von 403,50 Euro)

So wäre dann das Ergebnis.

687 Euro brutto
- 206,10 Euro Steuern
- 70 Euro anteilige Krankenversicherung
- 39,34 Euro anteilige Rentenversicherung
= 371,56 Euro Nettogewinn

Die Betriebskostenpauschale ist nur eine Rechengröße und wird nicht wirklich gezahlt, natürlich kann man einwänden, dass es ja auch wirklich Kosten gibt. Bei deiner Frau ist das Pech, dass sie gerade über die Grenzen kommt. Vielleicht könntet ihr - wenn ihr denn nicht mehr Kinder betreuen wollt - versuchen, unter der 400 Euro-Grenze (RV) oder sogar unter der 360 Euro-Grenze (KV) zu bleiben.

Viele Grüße
Marion
Marion
 
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Re: Tagespflege - was sich für das Jahr 2009 steuerlich ändert

Beitragvon deniseberlin am Do 7. Mai 2009, 10:57

Hallo an Alle!!

Ich weiß gar nicht wo ich anfangen soll. Ich habe vor als Tagesmutter zu arbeiten. Meine Erfahrungen mit Kindern habe ich schon gemacht (bin alleinerzeihende Mutter von einem 5 jährigen Jungen, habe schon privat als babysitter gearbeitet, passe auch privat auf die kinder meiner freunde auf und helfe meiner mutter die auch als tagsmutter ausserhalb der kitazeiten arbeitet bei ihren "kindern" mit.

Ich würde mich wirklich freuen, wenn ich hier kontakte finden würde die mir helfen können bei meinen fragen wie z.B.

- wo wende ich mich als erstes hin....welche schritte sollte ich als erstes erledigen?
-ist es sinnvoller mir die mütter privat zu suchen oder ist es besser sowas übers jugendamt laufen zu lassen??
-kann man als alleinerziehende überhaupt von dem job leben oder ist es finanziell gesehen eher was für Paare bei denen der andere auch noch arbeiten geht..??
-wenn ich es privat laufen lasse......sollte ich mich dann selbstständig machen??..was wäre ein angemessener preis pro kind/std....oder pro kind/mtl.??

Fragen über Fragen!!!

Ich hoffe hier Leute zu treffen, die mir weiterhelfen können und bin wirklich dankbar über jede antwort...!!

LG
Denise
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Re: Tagespflege - was sich für das Jahr 2009 steuerlich ändert

Beitragvon amalihoh am Fr 17. Jul 2009, 12:02

Mausi hat geschrieben:Guten morgen liebe Tagesmütter und Väter
kann man als Tagesmutter ein Gewerbe anmelden, oder lohnt es sich nicht?
Über eine Antwort würde ich mich freuen, da mir irgendiwe keiner so richtig weiterhelfen kann.
So hoffe ich auf eure Erfahrungen bei diesem heiklen Thema (im Moment).
Ich denke, wenn sich alles eingespielt hat werden alle etwas zufriedener sein. Das Problem ist, das die Institutionen überlastet sind und das einem keiner so richtig helfen kann.
Liebe Grüße und ärgert euch nicht zu sehr.
Heike


Hallo Heike!

Ob es sich in deinem Fall lohnt ein Gewerbe anzumelden, ist nicht einfach zu beantworten. Du brauchst zuerst einmal eine entsprechende Qualifikation (Ausbildung), um selbständig als Tagesmutter tätig sein zu können. Du solltest dich auf alle Fälle erkundigen, welche steuerlichen Vorteile eine Anmeldung mit sich bringt. Ich habe im Zuge meiner Existenzgründung auch viele bürokratische Wege machen und einiges an Information einholen müssen. Das bleibt einem nicht erspart.
amalihoh
 
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Re: Tagespflege - was sich für das Jahr 2009 steuerlich ändert

Beitragvon tamu4you am Di 21. Jul 2009, 11:08

Das alle überfordert sind mit den Neuerungen müssen wir auch hier feststellen, leider !

Das Tamu´s einen Gewerbeschein benötigen wäre mr neu, welche Vorteile erhoffst du dir davon ??
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tamu4you
 
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Re: Tagespflege - was sich für das Jahr 2009 steuerlich ändert

Beitragvon Labrador am Mi 22. Jul 2009, 21:42

Hallo,
kann mir vielleicht jemand erklären warum eine TaMu Steuerlich große Nachteile hat wenn Sie ein "halbes Kind" nimmt????????
Ich möchte nicht gleich wieder voll Arbeiten gehen und ich finde nicht wirklich eine TaMu die mein Kind nimmt :-(( Sie sagen alle das sich für Sie nur "volle Kinder" lohnen. :?:
Gerne würde ich mein Kind (dann zwei Jahre) nur für 2-3 Tage abgeben.

Kann es mir jemand erklären????

Vielen dank im vorraus.

LG Labrador.
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Re: Tagespflege - was sich für das Jahr 2009 steuerlich ändert

Beitragvon tamu4you am Fr 24. Jul 2009, 16:20

Naja wenn du als Tamu selbständig arbeitest lohnt es sich meist nur wenn du Vollzeitkinder nimmst ! Ich persönlich nehme auch 2 Halbe oder so, das kommt ganz darauf an ! Ich habe Kinder vormittags für 5 Std. und andere wiederum die Nachmittags 5 Std. kommen, kommt immer auf den bedarf an !
Was ich nicht machen würde wäre ein Kind für 1 Tag die Woche !
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tamu4you
 
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Re: Tagespflege - was sich für das Jahr 2009 steuerlich ändert

Beitragvon Marion am Sa 27. Mär 2010, 19:13

Hallo,

auch wenn die Antwort jetzt vielleicht etwas spät kommt - vielleicht hilft es noch anderen.

Ihr braucht für die Kindertagespflege keinen Gewerbeschein! Siehe §6 Gewerbeordnung dort heißt es:
"Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf... die Erziehung von Kindern gegen Entgelt..." . Leider wissen das auch viele Behörden nicht, deshalb müsst ihr schlauer sein ;)

Wenn ihr mit der Tagespflege anfangen wollt, dann erkundigt euch beim Jugendamt, wo ihr eine Beratung bekommen könnt. Bei mir in der Gegend hat das Jugendamt externe Stellen mit der Beratung beauftragt - ich arbeite in einer solchen Vermittlungsstelle. Dort lasst euch dann umfassend beraten. Eine gute Quelle für Rechtsinformationen ist ansonsten die Seite von Frau Vierheller www.tagespflege-vierheller.de.

Viel Erfolg bei eurer Tätigkeit.
Marion
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