Hallo, ich bin hier im Forum gelandet, weil ich mich derzeit auch gerade mit den neuen Vorschriften/Gesetzen auseinandersetzen muss. Die eigentliche Tagesmutter ist meine Frau, aber ich mache neben meiner eigentlichen Arbeit halt auch den Papierkrieg, da ich kaufmännisch tätig bin und Papierkrieg quasi mein Tagesgeschäft ist

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Auch wir sind am überlegen, ob sich die Tagespflege finanziell überhaupt noch lohnt. Wir haben uns Anfang 2008, als meine Frau mit der Tätigkeit begann, vorgenommen, nie mehr als 2 Kinder zu übernehmen, damit unsere beiden eigenen Kinder nicht zu kurz kommen.
Nach den neuen Regelungen scheint gerade das nun ein Problem zu werden. Nachdem ich nun schon Anträge, Tabellen und Formulare für Rentenversicherung, Krankenkasse und Finanzamt erstellt habe und ein bisschen in die Materie eingedrungen bin, kam ich für uns zu folgender Berechnung:
Ausgangslage: Derzeit bereut meine Frau ein Kind an knapp 50 Stunden im Monat und ein weiteres Kind an knapp 100 Stunden im Monat.
Bei der
Betriebskostenpauschale habe ich 1,87 EUR je Stunde angesetzt, also von den neuen 300,00 EUR für 160 Stunden und mehr im Monat heruntergerechnet.
Das "100-Stunden-Kind" wird vom Jugendamt gezahlt (5,00 EUR/Std. seit diesem Jahr)
Das "50-Stunden-Kind" bezahlen die Eltern privat (3,80 EUR/Std.)
Berechnung:100 Stunden x 5,00 EUR = 500,00 EUR
100 Stunden x 1,87 EUR Betriebskostenpauschale = 187,00 EUR
Gewinn Kind 1: 313,00 EUR50 Stunden x 3,80 EUR = 190,00 EUR
50 Stunden x 1,87 EUR Betriebskostenpauschale = 93,50 EUR
Gewinn Kind 2: 96,50 EURFür beide Kinder ergibt sich also ein Gesamtgewinn von 409,50 EUR.
Nun passiert folgendes:
Die Krankenkasse möchte gerne 140,00 EUR davon abbekommen (weil über 360,00 EUR Gewinn), die Rentenversicherung weitere 19,9 % (also 81,49 EUR), weil über 400,00 EUR Gewinn.
Bleiben unter dem Strich von ursprünglich 409,50 EUR noch 188,01 EUR über. Jetzt muss man aus den 188,01 EUR mal einen Stundenlohn herausrechnen...
Zu allem Überfluss war es das aber noch nicht. Das Finanzamt klopft an und will noch die Steuer. Bei der Steuererklärung für das Jahr 2008, in der das erste Mal die Tagesmutter mit einem grandiosen Jahresgewinn von 1303,00 EUR, also 108,58 EUR im Monat, auftauchte, fand das Finanzamt seine ware Freude und zog ca. 15 % Steuern ab. Der Bescheid fehlt noch, die Info habe ich bisher nur mündlich vom Sachbearbeiter. Somit ziehe ich noch (geschätzte) 61,43 EUR Steuern von den 409,50 EUR.
Bleibt also nach Rentenkasse, Krankenkasse und Steuer von ehemals 409,50 EUR noch sagenhafte 126,58 EUR über. Das sind 31 %, die anderen 69 % hat sich Vater Staat gegriffen.
Ich frage mich, ob Frau von der Leyen sich das mal selbst durchgerechnet hat oder ob es beabsichtigt ist, wirklich
geringfügig tätige, aber nicht minder qualifizierte Tagesmütter "aus dem Markt" zu drängen. Interessant wird es nämlich offenbar erst mit einer steigenden Anzahl von Kindern, da die Kosten dann anteilsmäßig nicht mehr so ins Gewicht fallen. Aber dann muss man halt nicht mehr "geringfügig" denken, sondern eine absolute Vollzeitarbeit daraus machen.
Schade ist es auf jeden Fall, weil die Tätigkeit viel Spaß macht, was ich selbst erleben darf, wenn ich wegen Urlaubstagen mal zu Hause bin. Nur muss man halt auch überlegen, ob man für weniger als einen Euro in der Stunde arbeiten möchte.