Tagespflege - was sich für das Jahr 2009 steuerlich ändert

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Tagespflege - was sich für das Jahr 2009 steuerlich ändert
Ab dem 1. Januar 2009 müssen alle Tagespflegepersonen die Einkünfte aus ihrer Tagespflegetätigkeit versteuern.
Wie ist eure Meinung zur neuen steuerlichen Reglung?
Hier im Tagesmutter Forum könnt Ihr eure Meinung dazu schreiben.
:arrow: Was sich für das Jahr 2009 steuerlich ändert


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Hier hat Sarah aus Leipzig eine etwas prikäre Frage bzw. Diskussion angeregt.
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:arrow: Tagesvater für oder wider




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Tagespflege - was sich für das Jahr 2009 steuerlich ändert

Beitragvon WiN am Mo 13. Okt 2008, 10:50

Dann starte ich doch mal meinen ersten Beitrag für Lothar...

Eine wichtige Änderung für Tagesmütter und Tagesväter, die nicht nur als Tagesmutter ihres eigenen Kindes - sondern auch andere Kinder sind und hier einen Obolus von Privat oder einer öffentl. Einrichung erhalten.

Zitat:
Ab dem 1. Januar 2009 müssen alle Tagespflegepersonen die Einkünfte aus ihrer Tagespflegetätigkeit versteuern. Dies gilt unabhängig von der Anzahl der betreuten Kinder und von der Art (privat oder öffentlich) der Einnahmen.


Informationen zu dem Thema gibt es hier: Information vom Bundesfinanzministerium
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Re: Tagespflege - was sich für das Jahr 2009 steuerlich ändert

Beitragvon katie am Mi 5. Nov 2008, 15:19

Hallo!
Bin neu hier, möchte aber mal meine Meinung zu den Änderungen schreiben:
Ich bin froh, dass es so ist, ich habe nur privatzahlenden Eltern und ich versteuere mein Geld schon seit Jahren. Es ist schon ungerecht, dass alle Tagesmütter, die über das Jugendamt bezahlt werden, nichts versteuern müssen und ich hier meine Abgaben jedes Jahr zahlen muss.
Deswegen kommt mir diese Neuerung sehr zugute, zumal ja auch die Betriebskostenpauschale gestiegen ist, dadurch muss ich nächstes Jahr weniger Steuern zahlen, super!!!
LG
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Re: Tagespflege - was sich für das Jahr 2009 steuerlich ändert

Beitragvon Ginemama am So 28. Dez 2008, 12:41

Dass Tagesmütter ihr Einkommen versteuern müssen ist reiner Hohn. Ich bin auf das Einkommen angewiesen und weiss noch nicht wie sich die Steuer bemerkbar macht. Leider bin ich gesundheitlich so angeschlagen, dass ich nicht mehr in Vollzeit arbeiten kann. Ich werde in den nächsten 2 - 3 Monaten sehen ob es sich dann noch für mich lohnt. Es wird einige Tagesmütter geben, die dann den Job schmeissen. Die Leittragenden werden dann die alleinerziehenden Mütter sein, die erst so eine(n) Dumme(n) suchen müssen, die für ein paar Cent ihre Kinder betreuen. Der Verdienst schreit ja jetzt schon zum Himmel. Aber jetzt auch noch versteuern???
Unmögliches wird sofort erledigt, Wunder dauern etwas länger.
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Re: Tagespflege - was sich für das Jahr 2009 steuerlich ändert

Beitragvon MamaUlli am So 11. Jan 2009, 23:32

Es muss ja NUR der GEWINN versteuert werden. Und auch dann NUR, wenn er ÜBER der Grundfreibetragsgrenze von 638,66€ ist.

Also:

Einnahmen - Betriebskostenpauschale = Gewinn (ist dieser kleiner als 638,66 € sind KEINE Steuern fällig!!!)

Meist bleibt da ja nicht mehr viel über. Die meisten können Familienversichert bleiben, weil sie dann immer noch unter 355€ liegen. Ansonsten gibt es ja 60 € vom Amt dazu für die KK. Ausserdem werden die Kosten für die private Unfallversicherung übernommen, zwar rückwirkend im Jahr, aber besser als nix.
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Re: Tagespflege - was sich für das Jahr 2009 steuerlich ändert

Beitragvon WiN am Di 13. Jan 2009, 16:30

Wo soll dieser Grundfreibetrag denn stehen ?
Weiterhin gibt es ja die Härtefallgrenze; den sog. Härteausgleich.
Alles bis 410 EUR im Jahr als Gewinn wird ausgeglichen.

Als Dateianhang mal ein kleines Schaubild
Stand 1.1.09
Dateianhänge
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Re: Tagespflege - was sich für das Jahr 2009 steuerlich ändert

Beitragvon MamaUlli am Di 20. Jan 2009, 23:00

Schau mal http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/RedaktionBMFSFJ/Abteilung5/Pdf-Anlagen/faq-kindertagespflege,property=pdf,bereich=bmfsfj,rwb=true.pdf dort unter Punkt 11 nach!

11. Ab welchem Verdienst muss ich als Tagespflegeperson Steuern bezahlen?
Eins nach dem anderen! Zunächst einmal kann vom Einkommen die Betriebsausgabenpauschale
abgezogen werden. Diese liegt ab 2009 bei 300,- € pro vollzeitbetreutem Kind und Monat.
Steuern müssen nur dann bezahlt werden, wenn das Einkommen nach Abzug der Betriebsausgabenpauschale
die Grundfreibetragsgrenze von derzeit 638,66 Euro überschreitet.

Bei allen Beträgen darunter fällt also gar keine Einkommenssteuer an.
Bei einer gemeinsamen Veranlagung mit dem Ehepartner hängt die Höhe der Einkommenssteuer
auch vom Einkommen des Partners ab, weil die beiden Einkommen (wiederum nach
Abzug der Betriebsausgabenpauschale) zusammengerechnet werden. Verheiratete Tagespflegepersonen
müssen deshalb Betreuungsgeld, welches über der Betriebsausgabenpauschale
liegt, in der gemeinsamen Steuererklärung mit dem Ehepartner angeben (Anlage GSE).
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Re: Tagespflege - was sich für das Jahr 2009 steuerlich ändert

Beitragvon WiN am Mi 21. Jan 2009, 18:04

Mhmmm....

Zur Verdeutlichung:

Es gibt nach $ 46 Abs. 3 und 5 EInkommensteuergesetz die 410 EUR Grenze. D.h. dass von EInkünften ohne Steuerabzug (gewerbliche und selbstständige Einkünfte) 410 EUR "steuerfrei" bleiben. Ist also der Gewinn max. 410 EUR wird dieser unten vor Versteuerung ausgeglichen.

Dann gibt es den Grundfreibetrag in der Tabelle, wonach erst ab einem bestimmten Betrag Steuern erhoben werden.
ab 1.1.09 beträgt er bei ledigen: 7.834 EUR und bei verheirateten das doppelte .


Nun aber Obacht:

früher war der eigentliche Grundfreibtrag 7664 EUR. Wenn also jemand in der Berechnung alle Einkünfte zusammenpackt, dann die SOnderausgaben etc. abzieht (ihr wißt ja, wie ein Steuerbescheid aussieht) ergibt sich das zu versteuernde Einkommen. Wenn das bei ledigen unter 7664 EUR liegt, wird nach der Tabelle keine Steuern erhoben !
7664 : 12 MOnate = ergibt einen mtl. fiktiven Freibetrag von 638,66 EUR !!

Es ist zwar nett zu rechnen: Och, wenn ich im Monat Einnahmen minus Ausgaben rechne und liege bei 600 EUR oder 580 EUR passiert mir ja nichts.
Das ist aber falsch. Es ist quasie nur fiktiv gedacht.
Es soll ja den einen oder anderen geben, wonach der Ehemann normal arbeitet, beide zusammen vielleicht noch gute Kapitaleinkünfte von 3-5000 EUR haben.
Da fällt natürlich am schluß steuern an. Jetzt hat die Tagesmutter aber 7200 EUr im Jahr verdient (reiner Gewinn und die Ausgaben schon abgezogen).
Sie denkt: Spitze !!! Ich bin ja mtl. unter 638 EUR geblieben... bzw. das doppelte geblieben (bei verheirateten).
Dennoch werden hier die 7200 EUR mit als Einkünfte aus Gewerblichen bzw. selbstständigen Betrieb in die Berechnung einfließen. und entsprechend versteuert.
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Re: Tagespflege - was sich für das Jahr 2009 steuerlich ändert

Beitragvon MamaUlli am Do 22. Jan 2009, 15:35

das trifft ja nur zu, wenn man sich gemeinsam veranlagt, oder?
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Re: Tagespflege - was sich für das Jahr 2009 steuerlich ändert

Beitragvon WiN am Do 22. Jan 2009, 16:58

ja und wenn man Ledig ist, aber noch andere Einkünfte nebenbei hat (z.b. Kapitaleinkünfte über dem "neuen" Sparer-Pauschbetrag = früherer Sparerfreibetrag sowie Vermietung & Verpachtung z.B.)

Das muß sich eine voll berufliche Tagesmutter halt selber durchrechnen.
Nur wenn ich das Hauptberuflich machen würde, müsste man ja davon auch leben können - ergo wird es mit SIcherheit mehr.
Ansonsten wird gefragt: Sie sind unter 7834 EUR im Jahr (an Gewinn). Wovon leben Sie denn ???

Naja.. sind halt alles Einzelfallentscheidungen/Schicksale die bei jedem anders aussehen
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Re: Tagespflege - was sich für das Jahr 2009 steuerlich ändert

Beitragvon Mausi am Do 12. Feb 2009, 09:46

Guten morgen liebe Tagesmütter und Väter
kann man als Tagesmutter ein Gewerbe anmelden, oder lohnt es sich nicht?
Über eine Antwort würde ich mich freuen, da mir irgendiwe keiner so richtig weiterhelfen kann.
So hoffe ich auf eure Erfahrungen bei diesem heiklen Thema (im Moment).
Ich denke, wenn sich alles eingespielt hat werden alle etwas zufriedener sein. Das Problem ist, das die Institutionen überlastet sind und das einem keiner so richtig helfen kann.
Liebe Grüße und ärgert euch nicht zu sehr.
Heike
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