Schau mal
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/RedaktionBMFSFJ/Abteilung5/Pdf-Anlagen/faq-kindertagespflege,property=pdf,bereich=bmfsfj,rwb=true.pdf dort unter Punkt 11 nach!
11. Ab welchem Verdienst muss ich als Tagespflegeperson Steuern bezahlen?Eins nach dem anderen! Zunächst einmal kann vom Einkommen die Betriebsausgabenpauschale
abgezogen werden. Diese liegt ab 2009 bei 300,- € pro vollzeitbetreutem Kind und Monat.
Steuern müssen nur dann bezahlt werden, wenn das Einkommen nach Abzug der Betriebsausgabenpauschale
die Grundfreibetragsgrenze von derzeit 638,66 Euro überschreitet.Bei allen Beträgen darunter fällt also gar keine Einkommenssteuer an.
Bei einer gemeinsamen Veranlagung mit dem Ehepartner hängt die Höhe der Einkommenssteuer
auch vom Einkommen des Partners ab, weil die beiden Einkommen (wiederum nach
Abzug der Betriebsausgabenpauschale) zusammengerechnet werden. Verheiratete Tagespflegepersonen
müssen deshalb Betreuungsgeld, welches über der Betriebsausgabenpauschale
liegt, in der gemeinsamen Steuererklärung mit dem Ehepartner angeben (Anlage GSE).